Es gibt für Wahlkarten keine Duplikate. Um gültig zu sein, muß die Wahlkarte auf dem Überkuvert unterschrieben werden!
LTW: ... Antrag für Wahlkarte
Frist endet am 24. Jänner um 24 Uhr bei schriftlicher Antragstellung -
Frist endet am 26. Jänner um 12 Uhr bei mündlicher Antragstellung
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