LTW: ... Antrag für Wahlkarte

Frist endet am 24. Jänner um 24 Uhr bei schriftlicher Antragstellung -

 

Frist endet am 26. Jänner um 12 Uhr bei mündlicher Antragstellung

Es gibt für Wahlkarten keine Duplikate. Um gültig zu sein, muß die Wahlkarte auf dem Überkuvert unterschrieben werden!